Staatsrecht II
Mehr von Hemmer-WuestProduktbeschreibung
Speziell hier gilt: Die wenigen Klassiker, die immer wieder in der Klausur eingebaut sind, muss man kennen. Dies sind im Prozessrecht: Organstreitigkeiten, abstrakte und konkrete Normenkontrolle und föderale Streitigkeiten (Bund-/ Länderstreitigkeiten). Das materielle Recht beinhaltet Staatszielbestimmungen (Art. 20 GG), Finanzverfassung daneben auch oberste Staatsorgane, Gesetzgebungskompetenz und -verfahren, Verwaltungsorganisation ebenso wie politische Parteien. Inhalt:Organstreitverfahren
Abstrakte Normenkontrolle Konkrete Normenkontrolle
Bund-Länder-StreitStaatszielbestimmungen
Die obersten Staatsorgane Finanzverfassung Politische Parteien