Tectake Tischgestell Piotr Elektrisch Höhenverstellbar 2 Stufig 129 x 65 x 121 cm Schwarz
Mehr von TECTAKEProduktbeschreibung
Mit dem variablen Tischgestell von tectake richtet sich Dein Arbeitsplatz nach Dir und nicht umgekehrt. Per Knopfdruck gleitet die elektrische Höhenverstellung stufenlos und sanft auf die von Dir gewünschte Position. Eine Memory-Funktion merkt sich bis zu drei benutzerdefinierte Einstellungen. Ein Alarm warnt vor zu langem Verharren in derselben Position. In der Breite ist das Modell ebenfalls sehr flexibel. Die robuste Stahlkonstruktion kommt ohne Querstrebe aus und gewährleistet so maximale Beinfreiheit. Perfekt fürs Sitzen, perfekt zum Stehen: Das individuell verstellbare Tischgestell von tectake. Highlights: Elektrisch stufenlos höhenverstellbar Sanfte Bewegungen Variable Gestellbreite
Passt sich der Person perfekt anHochwertiger, robuster StahlHohe Stabilität
Leistungsstarker, leiser MotorMaximale Beinfreiheit
Mit Memory- und Alarmfunktion
Bodenschonende Kunststoffkappen
Einfacher Aufbau Technische Details: Totalmaße maximal (BxTxH): ca. 129 x 65 x 121 cm
Totalmaße minimal (BxTxH): ca. 85 x 65 x 71 cm
Geeignet für Tischplatten (BxT): ca. 100 x 50 bis 160 x 80 cm
Hauptsäule (BxT): ca. 5 x 8 cm Ausziehbare Säulen: 1
Stützplatte (BxT): ca. 3,5 x 48 cm Fuß (BxT): ca. 8 x 65 cm
Lautstärke Elektromotor: Lieferumfang : Tischgestell
Montageanleitung Hinweise : Hinweis auf ElektroG Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder …