Günzburger Steigtechnik mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Edelstahl 15,2 m - 530245

Günzburger Steigtechnik mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Edelstahl 15,2 m - 530245

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Produktbeschreibung

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Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen, über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können.

Unabhängig von der Steighöhe giltAls Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig

Bei der Planung von Notleiteranlagen, insbesondere der Zustiegssicherungen, ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden

Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werdenAn ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsstelle geführte Geländer erforderlich

Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm seinBei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.

Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden

Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm; oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene

Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen

Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke

Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen

Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken

Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680mm betragen

Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen, dass die Funktion dauerhaft gewährleistet istDie Notsteigleiter sollte auf tragfähigen, für Fluchtwege vorgesehene gesicherte Flächen, die aus den Gefahrenbereichen führen, enden