Jet-Line PV-Sockel/Stütze/Panel-Halter Betongrau für Flachdachmontage

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Produktbeschreibung

Flachdachaufständerung aus Beton für Solar Montage Sie suchen eine Möglichkeit Ihr Balkonsolar Set auf einer Garage oder einem Flachdach anzubringen, dann haben wir die Lösung für Ihr Problem. Mit dem Jet-Stone erhalten Sie eine Flachdachhalterung inkl. Betongewichte in einem Produkt geliefert. Maße: Länge: 80 cm Höhe: vorne: 27 cm hinten 10,0 cm Breite: ca. 12 cm Gewicht: 24 KG pro Betonsockel Lieferinhalt: 1 Jet-Line Betonsockel Vorteile: Produziert in Deutschland Optional Erweiterbar Für 2 Module werden nur 3 Halter benötigt. Hinweise: Um die Gewindehülsen zu schonen, verwenden Sie bei der Montage keinen Akkuschrauber sondern eine Ratsche. Bitte mit maximal 12 Nm festziehen. (Modul Clip optional auf Anfrage lieferbar). Wir empfehlen unter dem Sockel eine Bautenschutzmatte zu verwenden um Schäden durch Bewegung am Untergrund zu vermeiden. Wichtiger Hinweis: Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen. Erleichterungen im Bereich Umsatzsteuer für Österreich ab Januar 2024 § 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen …