Tectake Led Lichterkette Warmweiß Mit 8 Funktionen 1300 x 0 40 x 2 60 cm Grün
Mehr von TECTAKEProduktbeschreibung
Die weihnachtliche Lichterkette von tectake verwandelt Dein Zuhause in der kalten Jahreszeit in einen Wohlfühlort voller Romantik und Entspannung. Wähle zwischen acht verschiedenen Beleuchtungsarten, von der Lichtwelle über das Funkeln bis zu einer Kombination aus allen Programmen. Die stromsparenden LEDs erstrahlen in einem angenehmen, warmweißen Licht und bleiben aufgrund der geringen Wärmeentwicklung auch nach stundenlangem Betrieb stets kühl. Highlights: Angenehmes, warmweißes Licht für ein romantisches Ambiente
Perfekt für Weihnachten, Hochzeiten, Geburtstage oder Jubiläen
Stromsparend und langlebig
Wird auch bei Dauerbetrieb nicht heiß8 verschiedene Funktionen: 1. Kombination, 2. Lichtwelle, 3. Sequentiell, 4. Glühen, 5. Aufblitzen, 6. Überblendung, 7. Funkeln, 8. Dauerbeleuchtung Technische Details: Länge: ca. 13 mLEDs: 100 StückLichterabstand: ca. 10 cm
Leistung: 7,2 WEingangsspannung: 220 – 240 V / 50 – 60 HzAusgangsspannung: 31 VAbstand vom Gerätestecker bis zum ersten Licht: ca. 3 m
Material: Polyvinylchlorid, Polycarbonat, Kupfer Lieferumfang : Lichterkette
Steckernetzteil Hinweise : Hinweis auf ElektroG Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von …