Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler (Advertiser)
- Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
- Vertragsschluss, Prüfung und Freigabe
- Leistungsgegenstand
- Verfügbarkeit und Wartung
- Zugang und Kontosicherheit
- Pflichten des Händlers
- Produktdaten, Preisgleichheit, Aktualität
- Verbotene Sortimente
- Rechteeinräumung
- Vergütung
- Abrechnung und Guthaben
- Klickzählung und Prüfung
- Reihenfolge der Ergebnisse
- Differenzierte Behandlung
- Zugang zu Daten
- Weitere Vertriebswege
- Einschränkung, Aussetzung, Beendigung durch uns
- Beschwerden und Streitbeilegung
- Laufzeit und Kündigung durch den Händler
- Änderungen dieser Bedingungen
- Haftung
- Freistellung
- Vertraulichkeit
- Datenschutz
- Compliance, Sanktionen, Produktsicherheit
- Höhere Gewalt
- Schlussbestimmungen
§1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
(1) Diese Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Demid Productradar e. K., Oheriedentrift 68, 30539 Hannover (HRA 206725), im Folgenden „Goodsway", und dem gewerblichen Händler, im Folgenden „Händler".
(2) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Begriffe: „Plattform" ist das unter goodsway.de erreichbare Angebot. „Klick" ist die von Goodsway gezählte Weiterleitung eines Besuchers auf den Shop des Händlers. „Guthaben" ist das vom Händler im Voraus eingezahlte Abrechnungskonto. „Feed" ist die vom Händler bereitgestellte Produktdatei.
(4) Rangfolge bei Widersprüchen: individuelle schriftliche Vereinbarung, sodann diese Bedingungen, sodann die Datenschutzbedingungen für Händler, sodann sonstige Hinweise im Händlerbereich.
§2 Vertragsschluss, Prüfung und Freigabe
(1) Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars gibt der Händler ein verbindliches Angebot auf Abschluss dieses Vertrags ab. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Der Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Freigabe zustande. Bis dahin entstehen keine Kosten und es werden keine Produkte ausgeliefert. Die Prüfung dauert in der Regel bis zu zwei Wochen.
(3) Wir prüfen die Angaben des Händlers, insbesondere durch Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über das Bestätigungsverfahren der Europäischen Kommission, durch Einsicht in öffentliche Register anhand von Registergericht und Registernummer, durch Prüfung der Erreichbarkeit der angegebenen Domain sowie durch Abgleich mit unserer internen Sperrliste. Der Händler stimmt diesen Prüfungen zu.
(4) Wir können eine Bewerbung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auf Nachfrage nennen wir dem Händler die tragenden Gründe, soweit dem keine rechtlichen Pflichten oder Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
(5) Der Händler versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind, und teilt uns Änderungen unverzüglich mit. Diese Zusicherung dient zugleich der Erfüllung unserer Pflichten zur Rückverfolgbarkeit von Unternehmern nach Art. 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste).
§3 Leistungsgegenstand
(1) Goodsway nimmt die vom Händler bereitgestellten Produktdaten in die Suche, in Kategorie- und Themenseiten sowie in Vergleichsdarstellungen auf und leitet interessierte Besucher in den Shop des Händlers weiter.
(2) Der Kaufvertrag über die angebotene Ware kommt ausschließlich zwischen dem Besucher und dem Händler zustande. Goodsway wird nicht Vertragspartei, tritt nicht als Stellvertreter auf und schuldet keine Erfüllung aus diesen Kaufverträgen.
(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Reichweite, Platzierung, Anzahl von Klicks, Umsatz oder Sichtbarkeit besteht nicht. Wir entwickeln die Plattform fortlaufend weiter und können Darstellung, Funktionsumfang und Aufbau ändern.
(4) Wir können einzelne Produkte des Händlers von der Anzeige ausnehmen, wenn sie gegen diese Bedingungen verstoßen, offensichtlich fehlerhafte Daten enthalten, nicht verfügbar sind oder ihre Darstellung rechtliche Risiken begründet. Wir informieren den Händler darüber nach Maßgabe von §17.
§4 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schulden aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Eine Verfügbarkeitszusage wird nicht abgegeben.
(2) Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durch. Bei geplanten Arbeiten mit erheblicher Auswirkung informieren wir vorab in Textform.
(3) Zeiten, in denen die Plattform nicht erreichbar ist, führen nicht zu Ansprüchen des Händlers. Während solcher Zeiten anfallende Klicks werden selbstverständlich auch nicht abgerechnet.
§5 Zugang und Kontosicherheit
(1) Der Händler erhält einen persönlichen Zugang zum Händlerbereich. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Händler verantwortet alle Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist der Händler verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren und das Passwort zu ändern.
(3) Wir dürfen einen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. §17 bleibt unberührt.
§6 Pflichten des Händlers
- Wahrheitsgemäße Angaben zu Firma, Rechtsform, Handelsregisternummer nebst Registergericht, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Anschrift und Vertretungsberechtigung. Der Händler akzeptiert die Überprüfung dieser Angaben nach §2 Absatz 3. Reicht der Händler freiwillig Nachweise ein, dürfen wir diese ebenfalls prüfen.
- Bereitstellung ausschließlich eigener, rechtmäßig vertriebener Produkte. Keine verbotenen Sortimente nach §8.
- Eigenverantwortliche Einhaltung des für seinen Shop geltenden Rechts, insbesondere des Verbraucherschutz-, Preisangaben-, Produktsicherheits-, Kennzeichnungs-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts.
- Vorhandensein eines vollständigen Impressums, einer Datenschutzerklärung sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen im eigenen Shop.
- Inhaberschaft beziehungsweise Nutzungsrechte an Logo, Produktbildern und Produktbeschreibungen.
- Unverzügliche Mitteilung, wenn ein gelistetes Produkt nicht mehr rechtmäßig vertrieben werden darf, zurückgerufen wird oder eine Warnung erhält.
- Benennung einer erreichbaren Kontaktstelle für Rückfragen von Goodsway.
§7 Produktdaten, Preisgleichheit und Aktualität
(1) Der Händler stellt seine Produktdaten in einem der von uns unterstützten Formate bereit und hält sie aktuell. Wir empfehlen eine Aktualisierung mindestens einmal täglich.
(2) Preisgleichheit. Der im Feed angegebene Preis muss dem Preis entsprechen, den der Besucher beim Aufruf des Angebots im Shop des Händlers vorfindet. Er ist als Endpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer anzugeben. Versandkosten und Lieferzeiten sind zutreffend anzugeben, soweit die Datenfelder dies vorsehen. Diese Pflicht ist für einen Preisvergleich wesentlich; ihre wiederholte Verletzung berechtigt uns zur Aussetzung nach §17.
(3) Der Händler stellt sicher, dass Verfügbarkeitsangaben zutreffen und dass jeder angegebene Link unmittelbar zu dem beworbenen Produkt führt.
(4) Fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Datensätze dürfen wir ohne vorherige Ankündigung von der Anzeige ausnehmen. Wir weisen den Händler darauf hin, soweit dies zumutbar ist.
(5) Enthält der Feed personenbezogene Daten, verantwortet der Händler deren Rechtmäßigkeit und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.
§8 Verbotene Sortimente
(1) Untersagt ist insbesondere das Anbieten von Waffen und Munition, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Tabakerzeugnissen, alkoholischen Getränken ohne wirksame Altersverifikation, Plagiaten und Markenfälschungen, Erotikartikeln und Inhalten ab achtzehn Jahren, lebenden Tieren, gefährlichen Chemikalien, Betäubungsmitteln und deren Zubehör, Kryptowährungen und Glücksspielangeboten, dem Handel mit Gutschein- und Aktivierungscodes, Dienstleistungen ohne Warenbezug sowie sonstigen rechtswidrigen Waren.
(2) Untersagt sind ferner Produkte, die gegen Sanktionsvorschriften verstoßen, sowie Produkte ohne die für den Vertrieb in der Europäischen Union erforderliche Kennzeichnung.
(3) Wir dürfen diese Liste anpassen, wenn sich die Rechtslage ändert oder ein Sortiment für die Plattform ein erhebliches Risiko begründet. §20 gilt entsprechend.
(4) Verstöße berechtigen uns zur sofortigen Entfernung der betroffenen Produkte und, bei Erheblichkeit oder Wiederholung, zur außerordentlichen Kündigung nach §17.
§9 Rechteeinräumung
(1) Der Händler räumt Goodsway das einfache, räumlich unbeschränkte, widerrufliche Recht ein, die übermittelten Produktdaten, Produktbilder, Produktbeschreibungen sowie sein Unternehmenskennzeichen und Logo zum Zweck der Darstellung, Auffindbarkeit und Bewerbung des Angebots im Netzwerk zu nutzen. Das umfasst die Aufnahme in Suchergebnisse, Kategorie- und Themenseiten sowie in Vergleichs- und Übersichtsdarstellungen.
(2) Das Recht umfasst die technisch erforderliche Bearbeitung, insbesondere Skalierung und Zuschnitt von Bildern sowie Kürzung und Strukturierung von Texten. Eine inhaltliche Entstellung findet nicht statt.
(3) Das Recht umfasst ferner die Bewerbung des Angebots außerhalb der Plattform, insbesondere in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken, soweit dies der Zuführung von Besuchern zum Angebot des Händlers dient.
(4) Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertrags. Bereits erstellte Sicherungskopien, Protokolle und aus rechtlichen Gründen aufzubewahrende Daten bleiben davon unberührt. In Suchmaschinen zwischengespeicherte Inhalte können wir nicht entfernen.
§10 Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt als Preis je vermitteltem Klick auf den Shop des Händlers. Es gibt keinen Grundpreis, keine Mindestlaufzeit und keine Beteiligung am Umsatz des Händlers.
(2) Der Klickpreis ist ein Nettobetrag; die gesetzliche Umsatzsteuer kommt auf der Rechnung hinzu. Die jeweils geltenden Klickpreise werden im Händlerbereich ausgewiesen.
(3) Abgerechnet wird im Vorkasse-Verfahren: Der Händler zahlt ein Guthaben ein, von dem jeder abgerechnete Klick abgezogen wird. Ist das Guthaben aufgebraucht, werden die Produkte des Händlers vorübergehend nicht mehr ausgeliefert; nach erneuter Einzahlung werden sie automatisch wieder aufgenommen. Ein Negativsaldo entsteht nicht.
(4) Änderungen der Klickpreise teilen wir mindestens fünfzehn Tage vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Händler kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden fristlos kündigen; nicht verbrauchtes Guthaben erstatten wir in diesem Fall. Bereits abgerechnete Klicks bleiben unberührt; eine rückwirkende Preisänderung findet nicht statt.
§11 Abrechnung und Guthaben
(1) Über jede Einzahlung und jede Abbuchung führen wir ein Journal, das der Händler jederzeit im Händlerbereich einsehen kann. Maßgeblich für den Kontostand ist dieses Journal.
(2) Über die Einzahlungen stellen wir eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
(3) Wir benachrichtigen den Händler, wenn sein Guthaben unter zwanzig sowie unter fünf Prozent der letzten Einzahlung fällt. Die Verantwortung für eine rechtzeitige Aufladung liegt beim Händler. Ein Anspruch auf diese Benachrichtigung besteht nicht.
(4) Nicht verbrauchtes Guthaben wird bei Beendigung des Vertrags auf Anforderung innerhalb von dreißig Tagen erstattet. Wir dürfen mit fälligen eigenen Forderungen aufrechnen.
(5) Guthaben wird nicht verzinst.
§12 Klickzählung und Prüfung
(1) Gezählt wird ein Klick nur, wenn er nach unserer Erkennung von einer natürlichen Person stammt und zu einem Aufruf des Händler-Shops führt. Ruft derselbe Besucher dasselbe Angebot innerhalb von vierundzwanzig Stunden erneut auf, wird das nicht erneut berechnet.
(2) Klicks, die als automatisiert, mehrfach oder anderweitig nicht abrechenbar erkannt werden, verwerfen wir unter Angabe des Grundes; sie belasten das Guthaben nicht. Diese Prüfung erfolgt in unserem und im Interesse des Händlers.
(3) Die Zählung durch Goodsway ist für die Abrechnung maßgeblich. Der Händler kann einer Buchung innerhalb von dreißig Tagen nach ihrer Vornahme in Textform widersprechen. Wir legen die der Buchung zugrunde liegenden Zähldaten offen, soweit dem keine Rechte Dritter entgegenstehen, und erstatten zu Unrecht abgerechnete Beträge.
(4) Meldet der Händler zusätzlich Verkäufe an uns zurück, dient das ausschließlich der Qualitätsmessung und begründet keine Zahlungspflicht.
(5) Manipulationen der Messung, insbesondere das Erzeugen künstlicher Klicks oder das Verfälschen von Rückmeldungen, berechtigen zur außerordentlichen Kündigung und begründen Schadenersatzansprüche.
§13 Reihenfolge der Ergebnisse
Diese Bestimmung setzt Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 um.
(1) Die voreingestellte Reihenfolge der Ergebnisse einer Suche richtet sich nach einem automatisch berechneten Wert. Hauptparameter sind: die Übereinstimmung des Angebots mit dem Suchbegriff (sechzig Prozent) und ein Preis-Leistungs-Wert, der die Ausstattung eines Angebots in Beziehung zum Preis setzt (vierzig Prozent). Die Vergütung, die Goodsway bei einem Kauf über den Link aus dem jeweiligen Partnernetzwerk erhält, geht nicht in die Reihenfolge ein. Angebote aus dem Netzwerk von Awin erhalten gegenüber Live-Abfragen bei eBay einen Zuschlag. Die Erklärung für Besucher steht unter goodsway.de/sortierung.
(2) Angebote ohne Produktfoto werden zurückgestellt. Zubehör wird bei Suchen nach dem Gerät zurückgestellt.
(3) Der Preis-Leistungs-Wert besteht zu gleichen Teilen (je fünfzig Prozent) aus der Vollständigkeit und Güte der zu einem Produkt vorliegenden technischen Angaben und dem Preisabstand des Angebots zum Median vergleichbarer Angebote derselben Kategorie. Gebrauchte und wiederaufbereitete Artikel erhalten dabei einen Abschlag von zwanzig Prozent.
(4) Der Besucher kann die Reihenfolge jederzeit selbst ändern, insbesondere nach Preis, Rabatt oder Übereinstimmung mit dem Suchbegriff. In diesem Fall gilt ausschließlich das vom Besucher gewählte Kriterium.
(5) Ob und wie viel der Händler an Goodsway zahlt, hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge seiner Angebote. Das gilt für Einzahlungen, Guthaben und Klickpreis. Das gilt ebenso für die Vergütung aus Partnernetzwerken: Ihre Höhe beeinflusst die Reihenfolge nicht.
(6) Wir können die Bewertungslogik weiterentwickeln. Wesentliche Änderungen der Hauptparameter machen wir nach §20 bekannt.
§14 Differenzierte Behandlung
Diese Bestimmung setzt Art. 7 der Verordnung (EU) 2019/1150 um.
(1) Neben den Angeboten der Direkt-Händler zeigen wir Angebote aus angeschlossenen Partnernetzwerken sowie aus Schnittstellen weiterer Anbieter an. Für diese Angebote gelten die Bedingungen des jeweiligen Netzwerks; sie werden nicht nach diesen Bedingungen abgerechnet.
(2) Für die Reihenfolge der Ergebnisse gelten für alle Angebote dieselben Parameter nach §13. Die Vergütung, die wir aus einem Netzwerk erhalten, bleibt dabei unberücksichtigt. Direkt angebundene Händler werden dadurch weder bevorzugt noch benachteiligt.
(3) Goodsway bietet auf der Plattform keine eigenen Waren an und steht insoweit nicht im Wettbewerb zum Händler.
§15 Zugang zu Daten
Diese Bestimmung setzt Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/1150 um.
(1) Der Händler erhält im Händlerbereich Zugang zu den ihn betreffenden Daten, insbesondere zu den abgerechneten und verworfenen Klicks, zum Buchungsjournal, zum Status seines Feeds und zu den erkannten Datenfehlern.
(2) Personenbezogene Daten unserer Besucher geben wir nicht an den Händler weiter. Aggregierte und anonymisierte Auswertungen bleiben davon unberührt.
(3) Nachfrage- und Suchdaten unserer Besucher geben wir nicht an einzelne Händler weiter, weder an den Händler noch an Dritte. Anonyme Auswertungen über Preise und Angebote geben wir nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Händlers weiter.
§16 Weitere Vertriebswege
Diese Bestimmung setzt Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/1150 um.
Der Händler ist frei, dieselben oder andere Produkte zu anderen Bedingungen über andere Vertriebswege anzubieten. Wir verlangen weder Meistbegünstigung noch Preisparität gegenüber anderen Kanälen. Die Pflicht zur Preisgleichheit nach §7 Absatz 2 betrifft ausschließlich die Übereinstimmung zwischen der Angabe im Feed und dem Preis im Shop des Händlers.
§17 Einschränkung, Aussetzung und Beendigung durch uns
Diese Bestimmung setzt Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150 um.
(1) Schränken wir die Anzeige von Produkten des Händlers ein oder setzen wir sie aus, teilen wir dem Händler die Gründe spätestens mit Wirksamwerden in Textform mit.
(2) Beenden wir die Geschäftsbeziehung insgesamt, teilen wir die Gründe mindestens dreißig Tage vor Wirksamwerden in Textform mit.
(3) Die Frist nach Absatz 2 gilt nicht, wenn wir einer rechtlichen Verpflichtung unterliegen, ein zwingender Grund des Schutzes anderer Nutzer vorliegt oder der Händler wiederholt gegen wesentliche Pflichten aus diesen Bedingungen verstoßen hat. In diesen Fällen kann die Beendigung sofort wirksam werden; die Begründung erhält der Händler gleichwohl.
(4) Gründe für Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung sind insbesondere: unrichtige Angaben im Bewerbungsverfahren, verbotene Sortimente nach §8, wiederholte Verstöße gegen die Preisgleichheit nach §7, Manipulation der Klickzählung, Zahlungsverzug, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, behördliche Anordnungen sowie Verstöße gegen geltendes Recht.
(5) Der Händler kann die Entscheidung nach §18 überprüfen lassen. Hebt die Prüfung die Entscheidung auf, stellen wir die Anzeige unverzüglich wieder her.
(6) Nicht verbrauchtes Guthaben erstatten wir auch im Fall der Beendigung durch uns, soweit uns keine Gegenansprüche zustehen.
§18 Beschwerden und Streitbeilegung
(1) Beschwerden über die Anwendung dieser Bedingungen, über die Abrechnung oder über Maßnahmen nach §17 richtet der Händler in Textform an die im Impressum genannte Adresse. Wir bestätigen den Eingang und antworten in angemessener Frist, in der Regel innerhalb von vierzehn Tagen.
(2) Wir sind ein Kleinunternehmen im Sinne von Art. 11 Absatz 5 und Art. 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 und unterhalten daher kein förmliches internes Beschwerdemanagementsystem und benennen keine Mediatoren. Von der Bearbeitung nach Absatz 1 bleibt das unberührt. Erreichen wir die dort genannten Schwellenwerte, holen wir beides nach.
(3) Die Möglichkeit des Händlers, Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
§19 Laufzeit und Kündigung durch den Händler
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Händler kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Mit Wirksamwerden nehmen wir seine Produkte aus der Anzeige.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen.
§20 Änderungen dieser Bedingungen
Diese Bestimmung setzt Art. 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1150 um.
(1) Änderungen dieser Bedingungen teilen wir dem Händler mindestens fünfzehn Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Bei umfangreichen Anpassungen, die technische oder organisatorische Änderungen beim Händler erfordern, verlängern wir diese Frist angemessen.
(2) Der Händler kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung fristlos kündigen. Kündigt er nicht und nutzt er die Plattform nach Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten Bedingungen. Auf dieses Verständnis weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin.
(3) Die Frist nach Absatz 1 gilt nicht, wenn wir einer rechtlichen Verpflichtung unterliegen, eine unvorhergesehene Gefahr abwehren müssen oder der Händler auf die Frist verzichtet.
(4) Wir dokumentieren, welcher Fassung dieser Bedingungen der Händler zugestimmt hat.
§21 Haftung
(1) Goodsway haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Goodsway nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausbleibende Besucher, ausbleibenden Umsatz oder mittelbare Schäden ist im Rahmen von Absatz 2 ausgeschlossen.
(4) Der Händler haftet für die von ihm bereitgestellten Produktdaten, für die Rechtmäßigkeit seines Angebots und für den Betrieb seines Shops.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Händlers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
§22 Freistellung
Der Händler stellt Goodsway von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Bilder oder Produkte Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Wir informieren den Händler unverzüglich über solche Ansprüche und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§23 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln nicht offenkundige Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen dieses Vertrags zugänglich werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(3) Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Beendigung des Vertrags fort.
§24 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten ergänzend die Datenschutzbedingungen für Händler. Sie erläutern insbesondere, warum zwischen den Parteien in der Regel keine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt.
§25 Compliance, Sanktionen und Produktsicherheit
(1) Der Händler versichert, dass weder er noch seine wirtschaftlich Berechtigten auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland geführt werden, und teilt uns eine Änderung unverzüglich mit.
(2) Der Händler beachtet die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Erhält er Kenntnis davon, dass ein bei uns gelistetes Produkt ein Risiko darstellt, informiert er uns unverzüglich, damit wir das Angebot entfernen können.
(3) Erhalten wir eine Meldung über ein rechtswidriges Angebot, prüfen wir sie und entfernen das Angebot, wenn sich die Meldung als begründet erweist. Den Händler informieren wir unter Angabe der Gründe.
§26 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen sowie großflächige Störungen von Strom-, Netz- oder Rechenzentrumsinfrastruktur. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, können beide Seiten den Vertrag kündigen.
§27 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Demid Productradar e. K. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Händlers zu klagen.
(3) Der Händler kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen. Wir dürfen den Vertrag im Rahmen einer Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge übertragen; der Händler kann in diesem Fall fristlos kündigen.
(4) Der Händler kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(5) Mitteilungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform. Die E-Mail an die zuletzt mitgeteilte Adresse genügt.
(6) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Entwurfsstand: 2026-10-07. Eine anwaltlich geprüfte Endfassung folgt vor dem Live-Gang.